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   OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2008 - 2 K 364/06   

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OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2008 - 2 K 364/06 (https://dejure.org/2008,6000)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.06.2008 - 2 K 364/06 (https://dejure.org/2008,6000)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - 2 K 364/06 (https://dejure.org/2008,6000)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Durchführung einer Bebauungsplanänderung nach dem vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB); Beurteilung der Veränderung der Grundzüge eines Bebauungsplans anhand des dem Bebauungsplan zugrundeliegenden planerischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Durchführung einer Bebauungsplanänderung nach dem vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch ( BauGB ); Beurteilung der Veränderung der Grundzüge eines Bebauungsplans anhand des dem Bebauungsplan zugrundeliegenden planerischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 814
  • BauR 2009, 957
  • ZfBR 2009, 57
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 15.03.2000 - 4 B 18.00

    Klage gegen die Genehmigung für die Einrichtung einer Prägewerkstatt für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2008 - 2 K 364/06
    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (vgl. Beschl. v. 15.03.2000 - 4 B 18.00 -, BauR 2001, 207 , m. w. Nachw.) braucht nach diesem Merkmal nur ein vereinfachtes Planänderungsverfahren stattzufinden, wenn die Änderung das der bisherigen Planung zugrunde liegende Leitbild nicht verändert, wenn also der planerische Grundgedanke erhalten bleibt.

    Das BVerwG hat in der genannten Entscheidung vom 15.03.2000 (a.a.O.) offen gelassen, ob bei einer Änderung der Nutzungsart die Grundzüge der Planung "in der Regel" berührt werden (so Brügelmann/Gierke, BauGB , § 13 Rn. 48, m. w .Nachw.).

    Die Gemeinde hat nicht nur dann die Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Beteiligungsverfahrens verkannt, wenn sie sich ausdrücklich und im Einzelnen mit den Anforderungen des § 13 BauGB auseinander gesetzt hat, sondern auch dann, wenn sie stillschweigend angenommen hat, nach § 13 BauGB verfahren zu dürfen (BVerwG, Beschlüsse v. 11.12.2002 u. 15.03.2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2008 - 2 K 364/06
    Nicht erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB sind nur solche Bauleitpläne, die einer positiven Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des BauGB nicht bestimmt sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999 - 4 BN 15.99 -, NVwZ 1999, 1338, m. w. Nachw.).

    Unzulässig ist lediglich ein Bebauungsplan, der aus zwingenden rechtlichen Gründen vollzugsunfähig ist oder der auf unabsehbare Zeit keine Aussicht auf Verwirklichung bietet (BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999 - 4 BN 15.99 -, NVwZ 1999, 1338).

  • BVerwG, 23.12.1993 - 4 B 212.92
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2008 - 2 K 364/06
    Die vom Gesetzgeber gewollte Einschränkung und Absage an jedwede "Motivforschung" haben Grundeigentümer und Gemeinde als Ortsgesetzgeber gleichermaßen hinzunehmen (BVerwG, Beschl. v. 23.12.1993 - 4 B 212.92 -, Buchholz 406.11 § 30 BauGB Nr. 35).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2008 - 2 K 364/06
    Fehler und Irrtümer, die z.B. die Zusammenstellung und Aufbereitung des Abwägungsmaterials, die Erkenntnis und Einstellung aller wesentlichen Belange in die Abwägung oder die Gewichtung der Belange betreffen und die sich etwa aus Akten, Protokollen, aus der Entwurfs- oder Planbegründung oder aus sonstigen Unterlagen ergeben, sind "offensichtlich" und daher, wenn sich für ihr Vorliegen Anhaltspunkte ergeben, vom Gericht - gegebenenfalls auch durch Beweiserhebung - aufzuklären (BVerrwG, Urt. v. 21.08.1981 - 4 C 57.80 -, BVerwGE 64, 33 [38]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.1997 - 11a D 116/96

    Bürgerbeteiligung; Erlaß einer Satzung; Vorhaben- und Erschließungsplan;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2008 - 2 K 364/06
    Die in § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB eröffnete Möglichkeit zur Festsetzung von Maßnahmen des passiven Schallschutzes verdichtet sich gemäß § 1 Abs. 3 und 7 BauGB im Übrigen nur in Ausnahmefällen zu einer Verpflichtung (vgl. OVG NW, Urt. v. 16.10.1997 - 11a D 116/96.NE -, BRS 59 Nr. 255; zur Straßenplanung: BVerwG, Beschl. v. 17.05.1995 - 4 NB 30.94 -, NJW 1995, 2572 ).
  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2008 - 2 K 364/06
    Die Planänderung bewirkt für die Grundstückseigentümer eine Herabsenkung auf das für allgemeine Wohngebiete geltende Schutzniveau dergestalt, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete von 40 dB (A) tags und 55 dB (A) tags maßgeblich sind, die auch für den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Windenergieanlagen Anwendung finden (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.08.2007 - 4 C 2.07 -, BVerwGE 129, 209).
  • BVerwG, 07.07.2004 - 4 BN 16.04

    Verlust des gesetzlich vorgesehenen Gewichts von Optimierungsgeboten im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2008 - 2 K 364/06
    Dies folgt aus dem Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG und dem Gebot der Konfliktbewältigung (BVerwG, Beschl. v. 07.07.2004 - 4 BN 16.04 -, ZfBR 2005, 71 ).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 4 NB 30.94

    Verkehrslärm in der Bauleitplanung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2008 - 2 K 364/06
    Die in § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB eröffnete Möglichkeit zur Festsetzung von Maßnahmen des passiven Schallschutzes verdichtet sich gemäß § 1 Abs. 3 und 7 BauGB im Übrigen nur in Ausnahmefällen zu einer Verpflichtung (vgl. OVG NW, Urt. v. 16.10.1997 - 11a D 116/96.NE -, BRS 59 Nr. 255; zur Straßenplanung: BVerwG, Beschl. v. 17.05.1995 - 4 NB 30.94 -, NJW 1995, 2572 ).
  • BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2008 - 2 K 364/06
    Entsprechend dieser Zielsetzung und in Übereinstimmung mit dem allgemeinen Sprachgebrauch ist § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB daher so zu verstehen, dass vom Gericht dann ein Mangel im Abwägungsvorgang angenommen werden darf, wenn konkrete Umstände positiv und klar auf einen solchen Mangel hindeuten (BVerwG, Beschl. v. 29.01.1992 - 4 NB 22.90 -, NVwZ 1992, 662 [663]).
  • BVerwG, 14.08.1995 - 4 NB 21.95

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2008 - 2 K 364/06
    Welche städtebaulichen Ziele die Gemeinde sich setzt, liegt in ihrem planerischen Ermessen; der Gesetzgeber ermächtigt sie, die "Städtebaupolitik" zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht (BVerwG, Beschl. v. 14.08.1995 - 4 NB 21.95 -, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 86).
  • BVerwG, 20.09.2007 - 4 BN 20.07

    Fristbeginn zur Stellung des Normenkontrollantrags bei Neubekanntmachung eines

  • BVerwG, 01.08.2007 - 4 BN 32.07

    Bebauungsplan; Ausfertigungsmangel; erneute Bekanntmachung; Abschluss des

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 8 S 1989/05

    Ausfertigung eines Bebauungsplans durch Bürgermeister

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2005 - 2 K 122/02

    Antragsbefugnis bei Normenkontrolle gegen Bebauungsplan

  • BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98

    Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Inkrafttreten; Festsetzung einer

  • BVerwG, 09.05.1996 - 4 B 60.96

    Bauplanungsrecht: Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans

  • BVerwG, 11.12.2002 - 4 BN 16.02

    Normenkontrolle; Rechtsmittel; "Doppelfehler"; Nichtigkeit; Unwirksamkeit;

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2003 - 1 MN 120/03

    Bebauungsplanänderung; Erforderlichkeit; Vertrauensschutz; Zumutbarkeit

  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

  • VGH Bayern, 04.04.2003 - 1 N 01.2240

    Änderungsbebauungsplan; Schallschutzwand; Carport; Ausfertigungsmangel (offen

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 1 C 11082/09

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan "Zentralplatz" abgelehnt

    Der Begriff "Grundzüge der Planung" bezieht sich auf den jeweiligen Bebauungsplan, der geändert oder ergänzt werden soll (vgl. OVG LSA, Urteil vom 19.06.2008, BauR 2009, 957) und demnach etwa nicht auch auf die sanierungsrechtliche Rahmenplanung der Antragsgegnerin.
  • VG Osnabrück, 13.11.2019 - 6 A 243/17

    Grundzüge der Planung; Konfliktverlagerung; Teileinziehung

    Er bezieht sich auf den jeweiligen Bebauungsplan, der geändert oder ergänzt werden soll (vgl. für viele OVG Magdeburg, Urteil vom 19.6.2008 - 2 K 364/06, Rn. 35, juris; EZBK/Krautzberger, 132. EL Februar 2019, BauGB § 13 Rn. 18), aber nicht auf die Flächennutzungsplanung (EZBK/Ernst/Grziwotz, 132. EL Februar 2019, BauGB § 125 Rn. 14c).
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